Postsendungen
Regel für Postsendungen an Creator von NexoTalent
📬 Annahme und Bearbeitung von Postsendungen im Rahmen der Postvollmacht#
Im Rahmen der Postvollmacht zwischen dem Creator und NexoTalent.tv
nimmt NexoTalent Postsendungen rechtsverbindlich im Auftrag des jeweiligen Creators entgegen, bearbeitet und leitet diese weiter.
Diese Vollmacht gilt für alle Creator, unabhängig davon,
ob sie den regulären Impressumsservice mit Klarnamen oder das NexoShield-System mit Vertretungsanschrift nutzen.
Die angegebene Impressumsadresse ist in allen Fällen ladungsfähig gemäß § 5 DDG.
Zur Wahrung der Sicherheit, des Datenschutzes und einer effizienten Bearbeitung gelten folgende Annahmebedingungen:
1. Allgemeine Annahmebedingungen#
Grundsätzlich werden ordnungsgemäß adressierte und frankierte Briefe, Pakete und behördliche Schreiben
an die im Impressum angegebene Adresse entgegengenommen und dem jeweiligen Creator zugeordnet.
Die Postvollmacht umfasst auch die Annahme behördlicher Schreiben, Gerichtspost und Einschreiben,
sofern sie an den Creator adressiert sind.
Bestimmte Sendungen dürfen jedoch aus rechtlichen, sicherheitstechnischen oder organisatorischen Gründen
nicht angenommen oder weitergeleitet werden.
2. Nicht zugelassene Sendungen#
Die folgenden Postsendungen werden nicht angenommen oder weitergeleitet:
2.1 Unfreie oder unfrankierte Sendungen#
- ❌ Nachnahmesendungen (Pakete oder Briefe, bei denen der Empfänger eine Zahlung leisten muss)
- ❌ Unfreie Sendungen (Sendungen ohne ausreichende Frankierung, bei denen die Annahmegebühren anfallen würden)
- ❌ Unzureichend adressierte oder nicht zuordenbare Sendungen
Rechtsgrundlage: Gemäß § 407 HGB besteht keine Verpflichtung, unfrei verschickte Sendungen anzunehmen.
2.2 Besondere Versandarten#
- ❌ Einschreiben mit persönlicher Übergabe (z. B. „eigenhändig“) – da eine persönliche Entgegennahme durch den Creator nicht möglich ist
- ❌ Postlagernd-Sendungen, die ohne Weiterleitungsvereinbarung bei uns verbleiben würden
- ❌ Pakete, die nicht für eine Zustellung an den Creator bestimmt sind (z. B. Retouren auf dessen Namen)
Rechtsgrundlage: Empfänger müssen nach § 5 TMG eindeutig identifizierbar sein. Unzustellbare oder fehlspezifizierte Post darf abgelehnt werden.
2.3 Inhaltlich unzulässige Sendungen#
- ❌ Körperflüssigkeiten oder sonstige biologische Substanzen (z. B. Sperma, Blut, Urin oder andere Materialien)
- ❌ Lebensmittel oder verderbliche Waren – insbesondere wenn sie verderben oder gesundheitsschädlich sein können
- ❌ Gefährliche Stoffe wie Chemikalien, explosive, radioaktive oder entzündbare Materialien
- ❌ Illegale Inhalte, insbesondere Drogen, Waffen oder sonstige verbotene Gegenstände
- ❌ Sexspielzeuge oder anstößige Gegenstände, die über einen normalen Geschenkversand hinausgehen
- ❌ Bargeld, Wertpapiere, Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel
Rechtsgrundlage: Gefährliche oder illegale Sendungen dürfen gemäß PostG und den AGB der Deutschen Post/DHL abgelehnt werden.
2.4 Datenschutzrechtlich problematische Inhalte#
- ❌ Pakete oder Briefe mit versteckten Tracking-Geräten (z. B. GPS-Tracker, AirTags)
- ❌ Postsendungen mit personenbezogenen Daten Dritter ohne deren Einwilligung
- ❌ Pakete mit versteckten Kameras oder Abhörtechnik
Rechtsgrundlage: Die unautorisierte Überwachung von Personen verstößt gegen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und kann strafbar sein.
2.5 Werbe- und Massensendungen#
- ❌ Unadressierte Werbesendungen, Kataloge oder Massenaussendungen
- ❌ Spam-Post (z. B. Massenbriefe, unseriöse Gewinnspiele oder Werbung ohne Zustimmung)
Rechtsgrundlage: Werbepost ohne vorherige Einwilligung des Empfängers kann nach § 7 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) unzulässig sein.
3. Umgang mit unzulässigen Sendungen#
3.1 Rücksendung oder Entsorgung#
Nicht zugelassene Sendungen werden nicht angenommen oder an den Absender zurückgeschickt.
Ist keine Rücksendeadresse vorhanden, erfolgt nach einer Frist von 14 Tagen
eine datenschutzkonforme Vernichtung (§ 17 DSGVO).
3.2 Meldung bei Verdachtsfällen#
Bei Verdacht auf strafbare Inhalte oder Sicherheitsrisiken informiert NexoTalent die zuständigen Behörden
(z. B. Polizei, Zoll, ggf. BSI).
Das gilt insbesondere bei:
- ✔ illegalen Inhalten (Drogen, Waffen, verbotene Gegenstände)
- ✔ Datenschutzverstößen (GPS-Tracker, Abhörtechnik)
- ✔ Betrugs- oder Täuschungsversuchen
3.3 Sonderfälle#
Falls eine Sendung nicht angenommen werden kann und keine Rücksendeadresse angegeben ist, kann diese nach einer angemessenen Frist von 14 Tagen entsorgt werden.
4. Was tun, wenn du unsicher bist?#
Falls du eine Sendung verschicken möchtest, aber nicht sicher bist, ob sie angenommen wird, kannst du uns vorab kontaktieren:
- 📩 E-Mail: [email protected]
- 📞 Ticket: https://support.nexolutions.net
Wir helfen dir gerne weiter!
📌 Zusätzliche Absicherung für Creator:#
⚠️ Alle Sendungen mit fragwürdigen, anstößigen oder grenzüberschreitenden Inhalten werden sofort abgelehnt und entsorgt.
Dies umfasst insbesondere Körperflüssigkeiten oder sonstige biologische Substanzen (z. B. Sperma, Blut, Urin oder andere Materialien) sowie Sexspielzeuge oder andere anstößige Gegenstände, die über einen normalen Geschenkversand hinausgehen.
🔴 Jegliche Belästigung oder Missbrauch des Impressum-Services kann als Stalking oder digitale Gewalt gewertet und zur Anzeige gebracht werden.